GESETZLICHER HINTERGRUND

Die 2-Phasen-Ausbildung, auch WAB genannt, kurz erklärt.

Warum WAB-Kurs?
18- bis 24-jährige Neulenkerinnen und Neulenker weisen diversen Studien zufolge eine höhere Unfallhäufigkeit auf als alle anderen Verkehrsteilnehmer/- Innen. Der Gesetzgeber hat hier Handlungsbedarf gesehen und entschieden, die ersten praktischen Erfahrungen und auch das Fahrverhalten der Führerscheinneulinge zu überprüfen, bevor eine definitive Fahrerlaubnis erteilt wird.
Der obligatorische WAB-Tageskurs soll helfen, Unfälle auf unseren Strassen zu vermeiden.

Wer muss den WAB-Kurs besuchen?
Gemäss der Neuregelung im SVG, welche seit dem 1. Dezember 2005 in Kraft ist, wird der Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung nicht mehr definitiv, sondern auf Probe für eine Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Die Neulenkerinnen und Neulenker sind verpflichtet den WAB Kurs im ersten Jahr nach Erhalt des Führerausweises zu absolvieren.

Wann muss man den Kurs besuchen?
Alle Neulenker die im Besitz eines Führerscheins auf Probe sind, müssen innerhalb von zwölf Monaten nach der Erteilung des Führerscheins auf Probe (nach bestandener Führerprüfung) einen WAB-Kurstag besuchen.

Wann wird der unbefristete Führerausweis ausgestellt?
Die Zulassungsbehörde erteilt den unbefristeten Führerausweis nach Ablauf der Probezeit wenn der Neulenker die obligatorische Zweiphasenausbildung besucht hat und wenn er keine Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgestztes begangen hat.

Nutzen des WAB-Kurses
Können die Neulenkenden vom WAB-Kurs profitieren? Die Verpflichtung zur Teilnahme am Weiterbildungskurs, um einen unbefristeten Führerausweis zu erhalten, wird nicht von allen Betroffenen eingesehen und begrüsst. Das kommt nicht unerwartet, zumal die Neulenkenden, den Kurs auch selber bezahlen müssen. Die Auswertung der Rückmeldungen von Kursteilnehmenden, der via Internet durchgeführten Befragung zur Kursbeurteilung belegt, dass eine Mehrheit der Neulenkenden vom WAB-Kurs profitiert.

Für wen gilt diese Regelung nicht?
Diese Regelung gilt nicht für Personen, welche bereits Inhaber eines unbefristeten Ausweises der Kategorie A oder B sind.

Was beinhaltet die obligatorische Weiterbildung?
Die Weiterausbildung soll die Kursteilnehmenden in die Lage versetzten, reaktionsschnell eine sichere Notbremsung durchzuführen, sowie die Grundsätze einer umweltschonenden und energieeffizienten Fahrweise anzuwenden.

Im Übrigen sollen die Kenntnisse der Kursteilnehmer über die wesentlichen Einflussfaktoren von Unfällen gefördert werden, durch das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen.